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Schutz vor kriminellen Mitarbeitern und Dritten

 

 

Die Statistik der letzten fünf Jahre im Bereich Wirtschaftskriminalität verzeichnet im Durchschnitt jährlich 90.000 Fälle. Und nicht nur Großunternehmen, auch Auktionshäuser sind zunehmend betroffen. In knapp der Hälfte der Fälle stammen die Täter aus den eigenen Reihen.

Die Vertrauensschadensversicherung sichert das Firmenvermögen vor Schäden durch kriminelle Handlungen von:

Vertrauenspersonen (z.B. eigene Mitarbeiter; Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers oder eines beauftragten dritten Unternehmens in den Räumen des VN tätig oder mit der Betreuung und Wartung von Datenverarbeitungsprogrammen betraut sind -auch wenn diese nur online tätig werden; Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) durch:

  • Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung,
  • Computermissbrauch,
  • Haftung durch geschädigte Dritte,
  • Vertragsstrafen infolge eines Versicherungsfalls oder
  • Geheimnisverrat.

Dritten mit Bereicherungsabsicht, die u.a. Schäden herbeiführen durch:

  • Datenmanipulation über das Internet (z.B. Datensabotage oder -spionage und Phishing),
  • Zerstörung oder Beschädigung der Software mittels eines zielgerichteten Angriffs (auch ohne Bereicherungsabsicht),
  • Identitätsdiebstahl,
  • Behördliche Beweissicherung,
  • Betrug, Urkundenfälschung oder -unterdrückung.

Exklusive Einschlüsse durch unsere Rahmenvereinbarung:

 

Vertragsstrafen: Unter die Vertragsstrafe fallen Vermögensschäden von Vertrauenspersonen, die dem versicherten Unternehmen dadurch entstehen, dass deren Zahlung eine rechtliche Verpflichtung zugrunde liegt. Der Anspruch wird durch den Eintritt eines Versicherungsfalls von Vermögensstraftaten durch Vertrauenspersonen ausgelöst. Die Entschädigungsleistungist bis 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, höchstens1 Mio. EUR begrenzt.

 

Wissentliche Pflichtverletzung: Im Rahmen der wissentlichen Pflichtverletzung wird der unmittelbare Schaden ersetzt, der durch eine Vertrauensperson durch wissentliches Abweichen von Vorschriften, Anweisungen des Versicherungsnehmers oder durch eine sonstige wissentliche Pflichtverletzung verursacht wird. Die Entschädigungsleistung ist im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme auf 100.000 EUR (pro Person und insgesamt) beschränkt.

 

Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter nun bei allen Versicherungsfällen durch Vertrauenspersonen versichert übernimmt diese Vertrauensschadensversicherung Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche, d.h. der durch einen Dritten gegenüber einem versicherten Unternehmen geltend gemachten Ansprüche wegen eines durch eine Vertrauensperson verursachten Schadens.

Betriebsunterbrechungskosten infolge eines Versicherungsfalls entstehen Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs. Es werden auch Betriebsunterbrechungskosten bis zu 60 Tagen, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme, maximal höchstens250.000 EUR ersetzt.

 

Erweiterung des Personenkreises der Vertrauenspersonen: Als Vertrauenspersonen gelten auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie deren Kanzleiangehörige.

 

Höhere vorläufige Entschädigungssumme;  Der Versicherungsnehmer kann nach Feststellung der Leistungspflicht eine vorläufige Entschädigung beantragen. Diese beträgt höchstens 50 %des Schadens, die maximale Summe wurde von 50.000 EUR auf 250.000 EUR angehoben.