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Die richtige versicherungstechnische Vertragsgestaltung (Konzepte)

Bei der Entscheidung für eine Versicherung sollte der Blick auf die versicherungstechnische Vertragsgestaltung gerichtet werden. Dabei stellt sich die Frage:

Ob die Police von Anwälten für den Versicherer entworfen wurde oder vom Spezialisten für den Versicherungsnehmer.

Versichererfreundliche Vertragsregelungen

meist verwendet von Generalagenten und Pseudoversicherungsmaklern

Die Grundlage basiert fast immer auf einem Vertragswerk, welches durch die Anwälte der Versicherer entwickelt wurde. In diesem werden die versicherten Gefahren benannt, wie zum Beispiel: Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Leitungswasser usw.. Was nicht benannt ist, ist auch nicht versichert!

Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer für seinen Anspruch auf Entschädigung beweisen, dass sich das Schadensereignis auf Grund einer versicherten Gefahr ereignet hat.

  • Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast

Für die Erstattung des Schadens wird der Wert der versicherten Sachen in einer Versicherungssumme festgelegt. Sollte die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert sein, so haftet der Versicherer nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert (Unterversicherung). Es liegt in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, dass die Versicherungssumme immer dem Versicherungswert entspricht. Sollte der Versicherer die Höhe des Schadens insgesamt anzweifeln, insbesondere ob eine Kürzung wegen einer Unterversicherung zu erfolgen hat, kann auch eine Inventurprüfung stattfinden.

  • Solche Prüfungen können aufwendig und langwierig sein

Immer öfter wird eine Gesamtversicherungssumme für alle Positionen vereinbart. In diesem Fall können alle Positionen geprüft werden und nicht nur die für den Schaden relevante Position.

  • Die Anwälte der Versicherer kennen den Nutzen solcher Regelungen

Versicherungsnehmerfreundliche Vertragsregelungen

meist verwendet von spezialisierte Versicherungsmaklern

Ein qualifizierter Versicherungsmakler schreibt für den Versicherungsnehmer das Vertragswerk, welches ausdrücklich den hinterlegten, gedruckten Bedingungen der Versicherer vorangeht. Ein Assecuradeur platziert bei einem Poll von Versicherern die Verträge und verfügt für die komplette Vertragsbearbeitung bis hin zur Schadensregulierung über entsprechende Vollmachten. Solche Konstellationen sind sinnvoll bei schwierigen Risiken, die ein besonderes Fachwissen erfordern. Assecuradeure sind vornehmlich im Transportbereich tätig und versichern Waren gegen alle Gefahren bis zu der vereinbarten Haftungssumme. Nicht versicherte Ausschlüsse sind sehr überschaubar und dem Versicherungsnehmer auch bekannt. Im Schadensfall muss dann der Versicherer beweisen, dass ein Ausschlussgrund vorliegt.

  • der Versicherer trägt die Beweislast

Da eine Haftungssumme des Versicherers und keine Versicherungssumme vereinbart wurde,  kann sich der Versicherer nicht auf eine Unterversicherung berufen.

  • Der Versicherungsnehmer muss nur die Schadenshöhe beziffern und nachweisen

Ehrlichkeit findet sich im Geschriebenen wieder und nicht in Worten!