Klarheit nur durch eigenerstellte Assecuradeur Haftungspolice
Wer es ehrlich meint, der schafft auch klar, verständlich, niedergeschriebene Regelungen
Im Rahmen unserer Haftungspolice haftet der Versicherer, innerhalb der vereinbarten Regelungen und Maxima, für das Pfand (Interesse Pfandgeber) und dem Eigeninteresse (Zinsen, Gebühren, und „Darlehen“) mindestens mit dem doppelten Darlehnsbetrag. Der Pfandleiher kann, frei wählbar, die Haftungssumme bis zum dreifachen Darlehnsbetrag erhöhen, um eventuelle Unterdeckungen vorzubeugen.
Ergänzend konnten wir die Kostenübernahme, für die - Abwehr oder Erstattung -, für Ansprüche aus dem §8 PfandIV kostenneutral in unserem speziellen Pfandleiher Haftpflichtversicherungskonzept vereinbaren. Dieses deckt Ansprüche, die nicht ausreichend durch die Versicherung, gemäß §8 PfandIV, zum doppelten Darlehnsbetrag gedeckt sind, auch die Eigenschäden des Darlehnsverlustes, sowie Zinsen und Gebühren ab.
https://ajw-gmbh.de/spezialprodukte/pfandleiher-haftpflicht/