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Könnte die Kommentierung des §8 PfandIV Teil eines perfiden Plans sein?

Welcher Quellen hat sich Prof. Dr. Damrau bedient?

In der Internetveröffentlichung vom 15.2.2017 "Wir machen Meinung" berichtet Correvtive.org, unter ausdrücklicher Benennung der BLD-Anwälte, dass diese ein ganzes Rechtsgebiet beeinflussen:

"Die Kölner Kanzlei Bach Langheid Dallmayr (BLD) vertreten nach eigenen Angaben 70% der Versicherungskonzerne. Deren Juristen sind hoch spezialisiert, schreiben an den massgeblichen Kommentaren mit und kennen sich im Versicherungsrecht oft besser aus als Richter. Kritiker befürchten, dass die Kanzlei ein ganzes Rechtsgebiet beeinflusst – zum Nachteil von Verbrauchern.

In Köln, dem bedeutendsten Standort der Versicherungsbranche in Deutschland, befinden sich zwei der größten Hochschul-Institute für Versicherungsrecht. BLD ist an beiden Unis in den Fördervereinen aktiv. An der Uni Köln organisiert die Kanzlei regelmäßig einen Jour Fixe für Versicherungsrecht mit, zu dem auch hochrangige Richter eingeladen werden. BLD-Anwälte treten auch als Dozenten auf. An der TH Köln, Institut für Versicherungswesen, ist Dr. Dirk Günther, Partner der BLD Anwaltskanzlei, zuständiger Professor für den Sachversicherungsbereich."

Professoren der unterschiedlichen Lehrstühle tauschen sich aus und arbeiten zusammen. Haben Professoren, die der BLD-Kanzlei nahestehen, bei dem Kommentar zu §8 PfandIV "Versicherung" mitgewirkt?

Hat der Dialog Vorstand seine Stellungnahme selbst verfasst oder nach Rücksprache seiner, womöglich externen, juristischen Abteilung (Anwälte)?

Im Ergebnis führen das Kommentar und diese Ausführungen des Dialog Vorstands zu einer erhebliche Rechtsunsicherheit zum Nachteil der Pfandleiher. Durch die Versicherung des Pfandes zum dreifachen Darlehnsbetrag erhöht sich die Versicherungsprämie um 50%. Wer nicht zusätzlich zahlt muss befürchten, dass er auf Grund der Rechtsunsicherheit im Schadensfall, seine Ansprüche nicht durchsetzen kann.

In Ihrer Ausgabe Mai 2018 berichtet die Zeitschrift "Impulse" zur Schadensregulierung. "Druck durch Anwälte": 

"Ansprüche anzweifeln, Versicherte hinhalten, Auszahlungen verweigern – Anwälte, Berater und Makler beobachten seit Jahren die Tendenz

Bräuchle hegt einen Verdacht, was das Ziel einer solchen Praxis sein könnte: „So sollen die Versicherten mürbe gemacht werden.“ Viele seien dann bereit, in einem juristischen Vergleich eine Zahlung weit unter dem tatsächlichen Schaden zu akzeptieren."

In der Mitteilung des Pfandleiherverbands an seine Mitglieder, wird von einer juristischen Bewertung abgesehen,  weil dies zu umfangreich und komplex wäre. Letzendlich es darauf ankommt, wie ein Gericht die Sache beurteilt. Den Mitgliedern wird dringend geraten, umgehend die eingedeckte Pfandleiherversicherung dahingehend zu prüfen.

Zumindest wurde die Problematik der Argumentation im Kommentar schon vor einem Schadensfall erkannt und nicht erst bei der gerichtlichen Durchsetzung einer beanspruchten Schadesleistung.

[Quelle] https://correctiv.org/aktuelles/justiz-polizei/2017/02/15/wir-machen-meinung/